Erfassung von Vorstudien

Nach abgeschlossenem Interaktive Systeme Lernen komme ich nun nach hause und finden einen Brief vor.
Von der Dualen Hochschule.
Die sind laut Hochschulstatistikgesetz §2 Nr1 dazu verpflichtet, meine Vorstudien zu erfassen.
Ja, toll, wo kommen wir denn da hin?
Soll ich alles von mir Preis geben?
Von wann bis wann hab ich denn studiert?
Angestrebter Abschluss?
Fach?
Prüfungen?
Was die nicht alles wissen wollen..
Und wo geb ich das ab?
Wer hat Einsicht in diese Daten.
Ich bin empört!

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Ein Kommentar zu Erfassung von Vorstudien

  1. gruenesmuesli sagt:

    hmm… seltsam ich hab immer noch keinen so nen wisch bekommen…
    naja vielleicht zählen zwei semester auch net als studium *gg*

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